das Spektrum unserer Aufgabenstellung reicht von einfachsten Fallgestaltungen – beispielsweise Abrundungssatzung im ländlichen Raum – bis hin zu Neuausweisungen mit komplexen planungsrechtlichen Problemlagen oder die Erstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Die erforderlichen Sondergutachten und begleitenden Planungen – wie beispielsweise Grünordnungspläne, Umweltberichte, Immissions- schutzberechnungen – werden durch uns oder Kooperationspartner erstellt und in einem Planwerk zusammengeführt.